Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 12.12.2021
1. Allgemeines
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Aufträge, die der Fotografin Theresa Ullrich (nachfolgend Fotograf genannt) erteilt werden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftbedingungen sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitaldaten, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Foto-Leinwände, Kalender usw.)
2. Urheberrecht
1. Der Fotograf ist Urheber der Lichbilder im Sinne des Urheberrechtsgesetzes und hat damit auch das Recht auf Urhebernennung.
2. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, ist nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, die nicht Auftraggeber sind, bedarf der zusätzlichen Vereinbarung und rechtfertigt eine zusätzliche Vergütung.
4. Bei jeder Form der gewerblichen Nutzung (z.B. Druckmedien oder Internet) ist ein Lichtbild mit dem Urheberhinweis: „Foto: Theresa Ullrich“ oder an anderer geeigneter Stelle (z. B. im Impressum) zu kennzeichnen. Eine Verletzung des Rechts auf Urhebernennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
5. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass bei jeder Form der gewerblichen Nutzung und Verbreitung der Lichtbilder, der Fotograf als Urheber der Bilder eindeutig identifizierbar ist.
6. Die Nutzungsrechte werden erst durch das vollständige Bezahlen des Honorars übertragen.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Reklamation
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird eine Vergütung vereinbart (zuzüglich eventuell anfallender Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten).
2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug per Überweisung auf das Konto des Fotografens zu zahlen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografens.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber NACH der Erstellung der Lichtbilder Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene oder abgeschlossene Arbeiten. Änderungswünsche und Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Lichtbilder schriftlich beim Fotografen einzureichen. Danach sind Reklamationen ausgeschlossen.
4. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Der Fotograf verwahrt die Digitaldaten sorgfältig auf. Ein Anpruch des Auftraggebers, zu einem späteren Zeitpunkt die Fotodateien erneut ausgehändigt zu bekommen, besteht allerdings nicht. Der Fotograf haftet nicht für Schäden an seinem digitalen/ bzw. analogen Fotoarchiv. Der Auftraggeber ist selbst angehalten, die Fotodateien auf einem sicherem Speichermedium zu archivieren.
3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich mit dem Fotografen vereinbart worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Der Fotograf haftet nicht für Schäden, die durch unverschuldet eingetretene Verspätungen am Auftragsort entstehen. (hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere Staus, extreme Witterung, unvermittelt auftretende Schäden am PKW). Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht ausreichend Zeit für Wege zum Auftragsort einzuplanen.
5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern liegen beim Auftraggeber. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.
5. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
6. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung/ Veränderung von Lichtbildern des Fotografens bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografens. Entsteht durch Composing oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
7. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, Siegen in NRW.